MOBILTELEFON
IHR VERTRAG
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Modalitäten der Vertragsunterzeichnung
Vor Vertragsabschluss muss Ihr Anbieter Ihnen die in den Artikeln L. 113-1, L. 222-3 und L. 222-6 des Verbraucherschutzgesetzes aufgeführten Informationen mitteilen. Diese Artikel beschreiben die vorvertraglichen Pflichten, die für alle Verträge im Bereich des Verbraucherrechts gelten, d. h. für Verträge, die in Geschäften, online oder per Telefon geschlossen werden.
Ihr Anbieter muss Ihnen außerdem die in Artikel 115 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste aufgelisteten Informationen zur Verfügung stellen.
Ihr Anbieter muss Ihnen kostenlos eine Vertragsübersicht zur Verfügung stellen.
Die oben genannten vorvertraglichen Informationen und die Vertragsübersicht sind Bestandteil Ihres Vertrags mit Ihrem Anbieter.
Wird ein Fernabsatzvertrag per Telefon abgeschlossen, muss der Gewerbetreibende das Angebot gegenüber dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Der Verbraucher ist erst dann an das Angebot gebunden, wenn er es unterschrieben oder schriftlich angenommen hat (Link zu Artikel L. 222-4. des luxemburgischen Verbrauchergesetzbuchs).
Welche Vertragsdauer?
MINDESTVERTRAGSDAUER
Die Dauer Ihrer vertraglichen Bindung ist im Vertrag festgelegt und muss zwingend in der Vertragsübersicht enthalten sein, die Ihnen vor Vertragsabschluss von Ihrem Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Dauer Ihrer vertraglichen Bindung darf 24 Monate nicht überschreiten.
STILLSCHWEIGENDE VERLÄNGERUNG
Sieht ein Vertrag die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Vertrages vor, haben Sie nach einer solchen Verlängerung das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
Vor der stillschweigenden Verlängerung des Vertrags muss Ihr Anbieter Sie mindestens einen Monat im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger („dauerhafter Datenträger“: jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass er in Zukunft problemlos darauf zugreifen kann, und zwar für einen Zeitraum, der dem Zweck der Informationen angemessen ist, und das die unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht) über das Ende Ihrer vertraglichen Verpflichtung und die Modalitäten der Vertragsbeendigung informieren. Gleichzeitig berät der Anbieter Sie über den besten Preis, den er für seine Serviceleistungen anbietet. Der Anbieter erteilt Ihnen mindestens einmal im Jahr Informationen über den besten Tarif.
Transparenzpflicht für Übertragungsraten
Um die Angebote für Internetzugangsdienste transparenter zu machen, sind Anbieter von Internetzugangsdiensten (ISPs) dazu verpflichtet, in jeden Vertrag über einen mobilen Internetzugangsdienst mindestens folgendes zu erläutern:
- das Verkehrsmanagement
- die Übertragungsraten und
- die verfügbaren Rechtsbehelfe.
ISPs müssen Informationen über die Download- und Upload-Geschwindigkeiten für verschiedene Angebote veröffentlichen.
Bei Mobilfunknetzen sind ISPs verpflichtet, im Vertrag realistische Zahlenwerte für die geschätzte maximale Übertragungsrate und die angekündigte Übertragungsrate anzugeben.
Information zu den Vertragsbedingungen
Vertragliche Zusammenfassung
Ihr Anbieter muss Ihnen kostenlos und in knapper, leicht lesbarer Form eine Vertragsübersicht zur Verfügung stellen, in der die folgenden Hauptelemente enthalten sein müssen:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anbieters sowie, falls abweichend, die Kontaktdaten, die für etwaige Beschwerden zu verwenden sind;
- die Hauptmerkmale jeder erbrachten Dienstleistung;
- die Beträge, die jeweils für die Aktivierung des elektronischen Kommunikationsdienstes und für alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Gebühren fällig sind, wenn der Dienst gegen direkte Zahlung eines Geldbetrags erbracht wird;
- die Laufzeit des Vertrags und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung;
- das Maß, in dem die Produkte und Dienstleistungen für Endnutzer mit Behinderungen konzipiert sind;
- in Bezug auf Internetzugangsdienste eine Zusammenfassung der Informationen, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) 2015/2120 vorgeschrieben sind. Dazu gehören die Anforderungen an die geschätzte und angekündigte maximale Übertragungsrate bei Mobilfunknetzen sowie die Rechtsbehelfe, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen, wenn die tatsächliche Leistung von Internetzugangsdiensten in Bezug auf die Übertragungsrate oder andere Parameter der Dienstqualität dauerhaft oder wiederholt von der angegebenen Leistung abweicht.
Diese Vertragszusammenfassung muss Ihnen vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Verträge, die im Fernabsatz geschlossen werden.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach Erhalt der Vertragszusammenfassung Ihre Zustimmung schriftlich bestätigt haben.
Die Vertragszusammenfassung wird Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags und kann nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Informationen über die Verpflichtung zur Transparenz der verfügbaren Übertragungsraten
Erwerb eines Mobiltelefons und Abschluss eines Vertrags
In Bezug auf die Geschäftspolitik bieten die Anbieter ihren Kunden sogenannte subventionierte Angebote für den Erwerb eines Mobiltelefons. Die Gegenleistung des Kunden besteht darin, dass er ein Paket mit einer Vertragsbindung (in der Regel 12 oder 24 Monate) abschließt. Es handelt sich um eine Praxis, bei der sich der Kunde vertraglich an den Anbieter bindet, um im Gegenzug einen Preis für das subventionierte Endgerät zu erhalten.
Ihr Anbieter muss Sie einen Monat vor dem Datum der stillschweigenden Verlängerung über das Ende der vertraglichen Bindung von 12 oder 24 Monaten und die Kündigungsmodalitäten informieren. Dieselbe Frist gilt auch für die Beratung über den besten Preis, den der Anbieter für seine Serviceleistungen bietet.
Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Ihnen keine Kosten entstehen, außer für zurückbehaltene subventionierte Geräte, aber diese Kosten dürfen den niedrigeren Wert zwischen dem bei Vertragsabschluss vereinbarten zeitanteiligen Wert und dem verbleibenden Anteil der laufenden Servicegebühren bis zum Ablauf des Vertrags nicht überschreiten.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
Subventionierung von Endgeräten
Der Begriff „Endgerät“ bezeichnet jedes Gerät, das direkt oder indirekt mit der Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes verbunden ist, um Informationen zu übertragen, zu verarbeiten oder zu empfangen; in beiden Fällen, direkt oder indirekt, kann die Verbindung über Draht, Glasfaser oder elektromagnetische Mittel hergestellt werden; eine Verbindung ist indirekt, wenn ein Gerät zwischen dem Endgerät und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes steht.
Beim Endgerät handelt es sich z. B. um Ihr Mobiltelefon.
Der Anbieter teilt Ihnen alle Bedingungen, einschließlich Gebühren, mit, die er Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Endeinrichtungen auferlegt.
Er veröffentlicht außerdem alle Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der Endgeräte, die er Ihnen zur Verfügung gestellt hat, sowie die Kosten für Ihre Endgeräte.
Der Anbieter teilt Ihnen auch Informationen über die Freigabe der Endgeräte und die mögliche Rückerstattung der Kosten für die Endgeräte, falls der Vertrag vorzeitig beendet wird, mit.
Im Falle einer rechtmäßigen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Ihnen keine Kosten entstehen, außer für zurückbehaltene subventionierte Geräte, aber diese Kosten dürfen den niedrigeren Wert zwischen dem bei Vertragsabschluss vereinbarten zeitanteiligen Wert und dem verbleibenden Anteil der laufenden Servicegebühren bis zum Ablauf des Vertrags nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur Vertragslaufzeit?
Wechsel des Anbieters und Rufnummermitnahme
KANN ICH MEINE NUMMER BEHALTEN?
Die Übertragbarkeit oder Mitnahme einer Nummer bezeichnet die Möglichkeit für den Inhaber einer Telefonnummer, diese zu behalten, auch wenn er den Anbieter wechselt. Die Übertragung der Nummern und ihre anschließende Aktivierung werden so schnell wie möglich zu dem ausdrücklich mit Ihnen vereinbarten Termin durchgeführt. Endnutzer, die eine Vereinbarung über die Übertragung einer Nummer zu einem neuen Anbieter getroffen haben, erhalten in jedem Fall die Aktivierung dieser Nummer innerhalb eines Arbeitstages ab dem mit dem Endnutzer vereinbarten Datum.
Scheitert die Übertragung, schaltet Ihr alter Anbieter Ihre Nummer und die damit verbundenen Dienste wieder ein, bis die sie erfolgreich ist. Ihr alter Anbieter bietet seine Dienste weiterhin zu denselben Bedingungen an, bis die Serviceleistungen des neuen Anbieters aktiviert werden. Der Serviceausfall während der Übertragung beträgt auf keinen Fall mehr als einen Arbeitstag.
Der neue Anbieter übernimmt die Verfahren für den Wechsel und die Rufnummermitnahme.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, behalten Sie für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach dem Kündigungsdatum das Recht, Ihre Nummer auf einen anderen Anbieter zu übertragen, es sei denn, Sie verzichten auf dieses Recht.
Es dürfen Ihnen keine direkten Kosten für die Bereitstellung der Rufnummermitnahme entstehen.
Vertragskündigung
Form, Frist und Kosten für die Kündigung sind im Vertrag festgelegt. Vor Kündigung sollte nachgesehen werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag gekündigt werden kann.
Achtung: Wenn Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (1 oder 2 Jahre) kündigen, müssen Sie – abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen, in denen Sie kostenlos kündigen können (siehe weiter unten unter Rechtmäßige und kostenfreie Kündigung) – eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die sehr hoch sein kann, wenn Sie zu Beginn der Vertragslaufzeit kündigen.
Die Kündigungsbedingungen sollten in der Vertragszusammenfassung aufgeführt sein.
RECHTMÄSSIGE UND KOSTENFREIE KÜNDIGUNG
Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen durch Ihren Anbieter :
Ihr Vertrag kann von Ihrem Anbieter geändert werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Anbieter jedoch verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Vertragsbedingungen über diese Änderungen und über Ihr Recht, ohne zusätzliche Kosten zu kündigen, falls Sie die neuen Änderungen nicht akzeptieren, zu informieren.
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag einen Monat lang nach der Benachrichtigung durch Ihren Anbieter kostenlos zu kündigen, es sei denn, die geplanten Änderungen kommen ausschließlich Ihnen zugute, sind rein administrativer Natur und haben keine negativen Auswirkungen auf Sie, oder sie werden direkt durch das Recht der Europäischen Union oder nationales Recht vorgeschrieben.
Im Falle einer dauerhaften oder häufigen erheblichen Abweichung zwischen der tatsächlichen Leistung eines nummernbasierten elektronischen Kommunikationsdienstes (z. B. Internetzugang) und der im Vertrag angegebenen Leistung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag kostenlos zu kündigen.
KÜNDIGUNG NACH DER MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
Weitere Informationen zur Mindestvertragslaufzeit?