Abschaltung des Kupfernetzes

Fragen zur Abschaltung des Kupfernetzes

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WAS IST DAS KUPFERNETZ?

Das Kupfernetz ist die historische Infrastruktur, die bereits Anfang des 20. Jahrhunderts für die Nutzung des Telefons eingesetzt wurde. Es wurde ab den 1990er Jahren für den Internetzugang verwendet.

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WARUM SOLLTE MAN DAS KUPFERNETZ ABSCHALTEN UND AUF EIN HOCHGESCHWINDIGKEITSNETZ UMSTEIGEN?

Das Kupfernetz hat seine Kapazitätsgrenzen erreicht und wird langfristig nicht in der Lage sein, den wachsenden Bedürfnissen einer digitalen Gesellschaft gerecht zu werden, in der Telearbeit, Videokonferenzen, Teleunterricht, Online-Gesundheitsfürsorge und Streaming, um nur einige Beispiele zu nennen, immer häufiger genutzt werden.

Um die Erwartungen der Bürger zu erfüllen und den Wandel der Nutzungsformen zu begleiten, ist eine sehr leistungsfähige Infrastruktur unerlässlich.

Glasfaserleitungen sind in Bezug auf die Verbindungsstabilität zuverlässiger als Kupferleitungen, robuster und energieeffizienter.

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WER IST BETROFFEN?

Der schrittweise Übergang vom Kupfer- zum Glasfasernetz betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftskunden.

Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, das von der Kupferabschaltung betroffen ist, wird Ihr Netz durch Glasfaser ersetzt.

Wenn Sie ein Abonnement abgeschlossen haben, das auf einem Kupferanschluss basiert:

  • Entweder können Sie sich für ein Glasfaserabonnement entscheiden,
  • oder Sie können sich für ein Abonnement entscheiden, das auf einer alternativen Technologie (Kabel, Satellit, 5G) basiert.

Sie erhalten dann 6 Monate vor der Trennung ein Schreiben von Ihrem Anbieter, in dem Sie aufgefordert werden, sich mit ihm in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie einen Glasfaser- oder gleichwertigen Vertrag (Satellit, Kabel, 5G-Festnetz) abgeschlossen haben, sind Sie von diesem Technologieübergang nicht betroffen.

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WAS SIND DIE FOLGEN FÜR SIE?

Einerseits kann der Übergang zum Glasfasernetz Verkabelungsarbeiten innerhalb Ihrer Wohnung erforderlich machen. Es werden keine direkten Kosten für die Migration anfallen, dennoch können Installationskosten (vertikale und/oder andere Verkabelung) anfallen.

Außerdem kann die Migration zu einer Änderung Ihres Abonnements, einschließlich der Tarife, führen.

Wenn Sie ein Angebot haben, das auf einer Kupferverbindung basiert, wird sich Ihr Anbieter mit Ihnen in Verbindung setzen, um alternative Angebote mit Glasfaser oder einer anderen Technologie vorzuschlagen.

Sie können auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl kontaktieren, um die Angebote zu vergleichen.

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IN WELCHEN SCHRITTEN ERFOLGT DIE TRENNUNG VOM KUPFERNETZ?

Die Betreiber werden den von der Abschaltung betroffenen Kunden einen Brief schicken.

Im Herbst 2023 werden die ersten Kunden, die von der Abschaltung betroffen sind, von ihrem Betreiber im Hinblick auf den ersten Termin im März 2024 kontaktiert.

Um Ihren Abmeldetermin zu erfahren, gehen Sie auf myILR.lu und kontaktieren Sie ggf. Ihren Betreiber oder einen anderen Betreiber Ihrer Wahl, um mögliche Alternativen zu prüfen.

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WANN IST DIE FRIST FÜR DEN WECHSEL ZU GLASFASER ODER ÄHNLICHEM?

Das Enddatum wird in dem Brief angekündigt, den Ihr Betreiber Ihnen schickt. Nach Ablauf dieses Datums wird die kupferbasierte Verbindung nicht mehr funktionieren. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach Erhalt des Informationsschreibens mit Ihrem Anbieter oder einem Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung setzen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Trennungsdatum zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit Ihrem oder einem anderen Betreiber Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um mögliche Alternativangebote zu prüfen.

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WIE ERFAHRE ICH DIE ABDECKUNG MIT ULTRAHOCHGESCHWINDIGKEITSNETZEN?

Mit wenigen Klicks können Sie herausfinden, wie die Abdeckung durch feste und mobile Internetnetze in Luxemburg ist, und zwar nach Gebiet (Gemeinde, Adresse, Raster 1km x 1km für Festnetz, 100m x 100m für Mobilfunk) und nach Technologie. Dank der geografischen Erhebung des ILR verfügen Sie über Informationen zur Netzabdeckung der Betreiber nach Art der Infrastruktur in Luxemburg.

Überprüfen Sie jetzt die Qualität und Abdeckung Ihrer Festnetz- und Mobilfunknetze

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MUSS ICH MEIN ABONNEMENT WECHSELN?

Langfristig werden Angebote, die auf Kupfertechnologie basieren, nicht mehr vermarktet.

Der Übergang zu einem Ultrahochgeschwindigkeitsnetz (Glasfaser oder alternative Technologien wie 5G, Kabel oder Satellit) wird mit einem Wechsel des Abonnements einhergehen. Beachten Sie, dass Sie Ihre Telefonnummer behalten können, wenn Sie zu einem Festnetz (Glasfaser oder Kabel) migrieren, auch im Falle eines Betreiberwechsels.

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WIE VIEL WIRD DER WECHSEL KOSTEN?

Es werden keine direkten Kosten für die Migration anfallen, allerdings können Installationskosten (vertikale Verkabelung und/oder andere Kosten) anfallen.

Wenden Sie sich an Ihren oder einen anderen Anbieter Ihrer Wahl, um weitere Informationen zu erhalten.

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WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH MIT EINEM KUPFERNETZ VERBUNDEN BIN?

Überprüfen Sie Ihren Vertrag oder wenden Sie sich an meinen Netzbetreiber.

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KANN ICH EIN GLASFASERBASIERTES FESTNETZTELEFON HABEN?

Ja, Sie können einen Festnetztelefondienst auf Glasfaserbasis nutzen. Sie können einen Vertrag ausschliesslich für den Festnetztelefondienst abschließen.

Wenden Sie sich an Ihren Anbieter oder einen anderen Anbieter Ihrer Wahl, um weitere Informationen zu erhalten.

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WIRD SICH MEINE FESTNETZTELEFONNUMMER ÄNDERN?

Wenn Sie Ihre Telefonnummer behalten möchten, können Sie dies bei Ihrem derzeitigen oder zukünftigen Anbieter beantragen.

Wenn Sie den Anbieter wechseln, behalten Sie für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach dem Datum des Wechsels das Recht, Ihre Nummer zu Ihrem neuen Anbieter zu portieren, es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich auf dieses Recht.

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BIN ICH VERPFLICHTET, EINEN INTERNETVERTRAG ABZUSCHLIESSEN?

Nein, Sie können das Glasfasernetz nur nutzen, um Festnetztelefonie zu erhalten. In diesem Fall müssen Sie ein spezielles Abonnement bei Ihrem Anbieter oder einem anderen Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

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ICH MÖCHTE KEIN ANGEBOT, DAS FERNSEHEN EINSCHLIESST.

Einige Anbieter haben auch Angebote ohne Fernsehen, sodass Sie nicht gezwungen sind, ein Angebot mit Fernsehen abzuschließen.

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MUSS ICH EINE KÜNDIGUNGSGEBÜHR ZAHLEN?

Wenn der Vertrag auf Initiative des Betreibers geändert wird, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag kostenlos zu kündigen, auch wenn Ihr Vertrag eine feste Vertragsdauer hat, die noch nicht abgelaufen ist.

Der Betreiber muss Sie mindestens einen Monat vor Beginn der Anwendung der neuen Vertragsbedingungen über diese Änderungen informieren.

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MUSS ICH DIE GENEHMIGUNG MEINES EIGENTÜMERS UND/ODER MEINER HAUSVERWALTUNG EINHOLEN, UM DIE GLASFASERLEITUNGEN ZU VERLEGEN?

Sofern der Anschluss an das Höchstgeschwindigkeitsnetz Arbeiten in den Gemeinschaftsbereichen nach sich zieht, muss zwingend die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gebeten werden.

Außerdem muss jeder Mieter, der in seiner Wohnung Anschlussarbeiten durchführen möchte, die Zustimmung seines Vermieters einholen.

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WAS PASSIERT, WENN ICH ZUM ZEITPUNKT DER ABSCHALTUNG NICHT AUF GLASFASER ODER ÄHNLICHES UMGESTIEGEN BIN?

Wenn Sie trotz allem bis zum angekündigten Abschalttermin nicht auf ein Hochgeschwindigkeitsnetz umgestiegen sind, wird Ihr Zugang abgeschaltet. Sie haben dann keinen Zugang mehr zu Ihren Diensten (Festnetztelefon, Internetzugang, Fernsehen). Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich so bald wie möglich mit Ihrem oder einem anderen Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie Sie vorgehen müssen.

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KANN ICH MEINE GERÄTE BEHALTEN, WENN ICH ZU GLASFASER ODER ÄHNLICHEM WECHSLE?

Das hängt von Ihren Geräten ab (Fernseher, Telefon, …). Im Allgemeinen gilt: Wenn sie nicht zu alt sind, können sie weiterverwendet werden.

Erfahren Sie mehr über den ALL-IP

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WIRD SICH DIE QUALITÄT MEINER VERBINDUNG VERSCHLECHTERN?

Nein, ganz im Gegenteil: Glasfaser oder gleichwertiges Material bietet eine bessere Signalqualität als Kupfer. Darüber hinaus ist die Internetverbindung wesentlich stabiler.

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Gerne können Sie uns per e-mail erreichen
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während den regulären Bürostunden telefonisch unter (+352) 28 228 228

Vorab empfehlen wir Ihnen jedoch, in unserer Rubrik „FAQ*“ nach möglichen Antworten auf Ihre Fragen zu suchen; es ist nämlich gut möglich, dass Ihre Fragen bereits von zahlreichen anderen Verbrauchern gestellt wurden und wir dementsprechend bereits Antworten vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie auch, dass wir als Regulierungsbehörde für den Strom und Gasmarkt nicht in der Lage sind, alle möglichen Fragen zum Thema Energie qualifiziert zu beantworten, sondern lediglich solche Fragen, die unseren Aufgabenbereich betreffen, für den wir ein legales Mandat haben.

*Abkürzung des englischen Begriffs „Frequently Asked Questions“ (häufig gestellte Fragen).