Strom und Erdgas

Strom erzeugen, selbst verbrauchen und teilen

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Was ist bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes zu beachten?

Als „Balkonkraftwerke“ werden üblicherweise kleine „Plug & Play“ Photovoltaik-Anlagen bezeichnet mit einer Leistung unter 800 Watt, die in geeignete Energiesteckvorrichtungen eingesteckt werden und die erzeugte elektrische Energie in das Haushaltsnetz einspeisen.
Der Vorteil dieser Anlagen ist, dass für deren Betrieb keine Genehmigung seitens des Netzbetreibers notwendig ist und dass zum Anschluss keine besonderen elektrotechnischen Fähigkeiten vorausgesetzt werden.
Sofern richtig eingesetzt, können diese Anlagen bei Sonnenschein dazu beitragen, dass ein Haushalt selbst erzeugten nachhaltigen Strom verbraucht und dadurch weniger Energie bei seinem Stromlieferanten beziehen muss, was zu Kosteneinsparungen führen kann.
Damit jedoch diese Vorteile zur Entfaltung kommen, müssen beim Anschluss einer solchen Anlage einige Dinge beachtet werden.

 

Dreiphasiges Netz
Nahezu alle Haushalte in Luxemburg verfügen über einen dreiphasigen Netzanschluss, welcher hinter dem Stromzähler aus den drei spannungsführenden Leitern (L1, L2, L3) besteht, sowie einem Neutralleiter (N) und einem Erdungsleiter (PE).
Während der Stromzähler dem Stromnetzbetreiber gehört und von diesem gewartet bzw. ausgelesen wird, trägt der Stromnetzbetreiber keine Verantwortung für die technische Installation hinter dem Stromzähler.
Vielmehr liegt es in der Verantwortung des professionellen Elektrikers, sicherzustellen, dass die Installation hinter dem Stromzähler den technischen Vorschriften entspricht; insbesondere gelten hier die „Technischen Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1.000V im Großherzogtum Luxemburg“.
Der Elektriker muss bei der Verkabelung eines Haushaltes darauf achten, dass Stromkreisläufe in einem Neubau (bzw. bei einer Renovation oder Erweiterung) gleichmäßig auf die drei Phasen L1, L2 und L3 verteilt werden, damit keine der drei Phasen unverhältnismäßig überlastet wird. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Vermeidung einer „Schieflast“. Gemäß Artikel 9.1 der Technischen Anschlussbedingungen (siehe oben) muss die maximal zulässige Asymmetrie-Grenze von 4,6 kVA zwischen zwei Phasen am Anschlusspunkt jederzeit eingehalten werden.

 

Stromzähler
Der in einem Haushalt installierte intelligente „Smarty“ Stromzähler misst die gesamte elektrische Energie, die aus dem Netz in einen Haushalt fließt, allerdings wird nicht die jeweilige Energie gemessen, die über jede der einzelnen drei Phasen (L1, L2 und L3) übertragen wird.
Weil für eine Plug & Play Anlage kein separater Stromzähler installiert wird, findet auch keine dedizierte Messung der von einem solchen Gerät erzeugten elektrischen Energie statt. Die elektrische Energie, die von einer solchen Anlage erzeugt wird, fließt also ohne Messung in den Gesamthaushalt ein.
Die Smarty Stromzähler wirken jedoch kompensatorisch, was bedeutet, dass der Verbrauch (Import) durch die gleichzeitige Einspeisung (Export) von elektrischer Energie aus einer Plug & Play PV Anlage reduziert werden kann, auch wenn der Verbrauch über mehrere Phasen verteilt ist und unabhängig davon, an welcher Phase die Plug & Play PV Anlage angeschlossen ist.
Wenn aber die Produktion elektrischer Energie größer ist als der momentane Verbrauch im Haushalt und somit ein Energieüberschuss durch eine Plug & Play PV Anlage erzeugt wird, wird dem Haushalt die in das öffentliche Netz eingespeiste Energie vom Netzbetreiber nicht vergütet.

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Ich möchte gern den von meiner Photovoltaikanlage erzeugten Strom mit meinen Nachbarn teilen. Welche Regeln muss ich hierzu beachten?

Es ist in der Tat möglich, den von Ihnen erzeugten Strom mit anderen Verbrauchern zu teilen.

Wenn die gemeinsame Nutzung innerhalb desselben Gebäudes erfolgt, können Sie eine Nutzergruppe in Form von „gemeinsam handelnden Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Energien“ bilden. Wenn die gemeinsame Nutzung mit Verbrauchern erfolgt, die sich anderswo befinden, können Sie eine Energie-Gemeinschaft bilden. Dafür sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen und sobald Ihr Projekt konkret wird, sollten Sie in Kontakt mit Ihrem Netzbetreiber treten, insbesondere um eine Vereinbarung zum Eigenverbrauch abzuschließen.

In beiden Fällen werden die Zählerwerte der Mitglieder der Nutzergruppe viertelstundenweise berechnet, um die von Ihnen festgelegte Aufteilung vorzunehmen.

Beispiel: Ihre Anlage erzeugt während einer bestimmten Viertelstunde 500 Wh (Wattstunden), wovon Sie selbst 200 Wh verbrauchen und die überschüssigen 300 Wh einem oder mehreren Mitgliedern Ihrer Nutzergruppe zur Verfügung gestellt werden können. Deren Netzentnahme, die als Basis für die Rechnungslegung für die vom Lieferant gelieferte Energie dient, wird um diese 300 Wh reduziert.

Um zu bestimmen, wie Ihr Überschuss verteilt wird, verfügen Sie über mehrere Kriterien (Priorität, Prozentsatz, Anteil). Entsprechende Formulare finden Sie auf der Webseite Ihres Netzbetreibers. Bei Energie-Gemeinschaften sind ebenfalls komplexere Teilungskriterien möglich.

Sie finden weiterführende Informationen hierzu unter www.weshareenergy.lu.

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Ist es vorteilhaft, seinen eigenen Strom zu erzeugen?

Seinen Strom selbst aus erneuerbaren Energien zu erzeugen trägt zum Klimaschutz bei, steigert die Autonomie des Landes und erlaubt eine Verwertung des erzeugten Stroms auf vielfältige Weise.

Die Selbsterzeugung von Strom stellt nicht nur eine Einkommensquelle dar, wenn der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, sondern ist auch wirtschaftlich und ökologisch. Sie verbrauchen erneuerbaren Strom, wenn dieser verfügbar ist, und beanspruchen dann nicht die Netze, die Ihnen ansonsten den Strom bereitstellen müssten, den Sie benötigen. Der Bürger wird damit von der Lieferung über das Stromnetz und den marktbedingten Strompreisschwankungen weniger abhängig, kann aber im Bedarfsfall trotzdem auf das Netz zugreifen. Daneben ist selbstverbrauchter erneuerbarer Strom mit keinen Steuern und Abgaben belegt: Sie zahlen also weder Netzdurchleitungsgebühren, noch müssen Sie am Ausgleichsmechanismus teilnehmen und Stromsteuer fällt auch keine an.

Die Erzeugung und der Verbrauch von ihrem eigenen Strom haben also für Sie als auch für die Gemeinschaft mehrere Vorteile.

Allgemein und vor allem zu Zeiten, in denen die Preise auf dem Energiemarkt hoch sind, ist es fast immer rentabel, eine Photovoltaikanlage zu installieren und durch Verlagerung des Stromverbrauchs in die Stunden, in denen die Anlage produziert – also wenn die Sonne scheint – so viel wie möglich von seiner eigenen Energie zu verbrauchen. Der Selbstverbraucher profitiert damit von dem Strom, den er selbst erzeugt hat, dessen Preis fix und niedriger ist als der auf dem Markt gekaufte und ihm über das Netz zugeleitete Strom. Darüber hinaus wird er zu 100 % aus erneuerbaren Quellen erzeugt.

Daneben hat diese Vorgehensweise auch Vorteile für die Gemeinschaft. Zunächst einmal werden durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen die Treibhausgasemissionen reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und/oder importierter Energie verringert. Darüber hinaus entlastet die Verlagerung des Verbrauchs in Zeiten, in denen vor Ort viel erneuerbare Energie erzeugt wird, die Netze, da zum einen die Produktion nicht vollständig vom Netz übernommen werden muss und zum anderen, weil der verlagerte Verbrauch die Netze zu anderen Zeitpunkten entlastet.

Vor diesem Hintergrund leistet der Eigenverbrauch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Allerdings sollte man auch, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen, mit Energie sparsam umgehen. Man sollte sie also nicht verschwenden, nur weil sie billig ist und selbst erzeugt wurde. Unser Land hängt noch stark von Energieimporten aus dem Ausland ab und jede zusätzliche kWh, die in das Netz eingespeist werden kann, trägt zur Autonomie des Landes und zur Senkung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei. Sie sollten also darauf achten, einen „Rebond“-Effekt zu vermeiden (Steigerung des eigenen Energieverbrauchs, wodurch gleichzeitig die Vorteile für die Gemeinschaft sinken). Es wäre wirklich schade, wenn die Fähigkeit der Selbsterzeugung von Strom in einen gesteigerten Eigenverbrauch münden würde. Erneuerbarer Strom ist eine kostbare Ressource, die man immer sparsam und verantwortungsvoll einsetzen sollte.

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Was muss ich unternehmen, um Eigenverbraucher zu werden?

Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage betreiben und Sie zukünftig die Energie, die Sie erzeugen, selbst verbrauchen möchten, wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, der Ihnen die entsprechenden Dokumente zur Vertragsänderung unterbreiten wird. Bei einigen Netzbetreibern ist der Wechsel zum Eigenverbraucher-Modus über das Kundenportal des Netzbetreibers möglich (z. B. beim Creos-Portal : https://my.creos.net/s/login/?language=de).

Wenn Sie noch keine Photovoltaikanlage haben, wenden Sie sich bitte an einen Elektriker für ein Angebot und die Durchführung der Installation. Achten Sie darauf, dass das Preisangebot die Anpassung der Schalttafel beinhaltet, sofern dies notwendig sein sollte. Es ist nämlich Aufgabe des Elektrikers, die Konformität der vorhandenen Schalttafel zu beurteilen bzw. die Einhaltung der minimalen Sicherheitsbedingungen durch den Netzbetreiber überprüfen zu lassen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Installation einer derartigen Anlage die vorhandene Schalttafel ausgetauscht werden muss, auch wenn diese Schalttafel in der aktuellen Konfiguration noch einwandfrei funktioniert. Es ist nämlich so, dass eine Stromerzeugungsanlage, die elektrische Energie in das Netz einspeist, ein ausreichendes Schutzniveau aufweisen muss, um die erforderliche Sicherheit während der gesamten Lebensdauer der Anlage zu gewährleisten (d. h. mindestens für die nächsten 25 Jahre). Für Sie ist das also die Gelegenheit, Ihre Elektroanlage an die neuesten Standards anzupassen.

Sobald Ihr Projekt konkret ist, wird Ihr Elektriker einen Antrag auf Anschluss an das Netz ausfertigen. Der Netzbetreiber wird Ihnen einen Netznutzungsvertrag zur Unterschrift vorlegen, wobei Sie zwischen den verschiedenen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, wählen können (vollständige Einspeisung, Eigenverbrauch, Kaufvertrag zu einem reglementierten Tarif, Übernahmevertrag, der mit einem Lieferant abzuschließen ist).

Sobald Ihre Anlage installiert, der Anschluss vom Netzbetreiber geprüft und der Zähler angeschlossen ist, beantragt der entsprechende Lieferant die Inbetriebnahme, und die Anlage kann dann in das Netz einspeisen.

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Kann ich meinen Strom selbst erzeugen?

Ja, Sie können Ihren Strom nicht nur selbst erzeugen, sondern werden sogar dazu ermutigt, sofern es sich um eine Erzeugung aus erneuerbaren Quellen handelt.

Allerdings müssen Sie dabei die folgenden Bedingungen beachten.

Für Solarpaneele, die auf dem Dach eines Wohnhauses installiert werden, gibt es im Allgemeinen keine besonderen Vorschriften. Lediglich eine Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten oder eine Baugenehmigung der Gemeinde könnte notwendig sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Für denkmalgeschützte Bauten (kulturelles oder historisches Erbe) können allerdings Einschränkungen gelten.

Daneben sind weitere Kleinkraftwerke möglich (z. B. Mini-Windräder), die jedoch aufgrund eventueller Belästigungen, die diesen Systemen zu eigen sind, restriktiveren Bedingungen unterliegen.

Im Allgemeinen ist es aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, auf einem Wohngebäude eine Anlage zu errichten, die das ganze Jahr über den gesamten Verbrauch deckt. Somit ist es für Sie interessanter, die Anlage so an das Netz anzuschließen, dass sie Energie in das Netz einspeisen kann, wenn Sie zu viel davon erzeugen, und aus dem Netz entnehmen, wenn Ihre Eigenproduktion unzureichend ist, um Ihren Verbrauch zu decken.

Sie sollten also zunächst Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber aufnehmen um zu ermitteln, ob es für sein Netz eventuelle Kapazitätsbeschränkungen gibt. Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber entweder direkt oder über Ihren Elektriker, um sich über die verfügbaren Kapazitäten zu erkundigen. Dabei müssen Sie wissen, dass der Netzbetreiber den Anschluss einer Stromerzeugungsanlage aus erneuerbaren Quellen nicht verweigern darf. Allerdings können Ihnen Kosten entstehen, wenn das Netz verstärkt werden muss, wobei diese Arbeiten Zeit beanspruchen und Ihr Projekt verzögern können.

Beachten Sie ebenfalls, dass die Einspeisung von Strom in das Netz nur mit einem Stromaufkaufvertrag möglich ist, der mit den Netzbetreiber geschlossen wurde, oder einem Übernahmevertrag mit einem Lieferant Ihrer Wahl. Ohne Vertrag ist die Einspeisung von Strom in das Netz nicht gestattet. Jede Einspeisung muss mit einem Bilanzkreis verbunden sein, der von einem Bilanzverantwortlichen verwaltet wird (der im Allgemeinen Ihr Stromlieferant ist).

Sie müssen also abschließen:

  1. a) entweder einen Aufkaufvertragmit dem Netzbetreiber, der die Vergütung auf der Basis eines reglementierten Preises für 15 Jahre ab der ersten Einspeisung garantiert.Für mehr Informationen in Bezug auf Investitionszulagen und die reglementierten Einspeisetarife besuchen Sie bitte die Webseiten der Klima-Agence (https://www.klima-agence.lu/de/die-vorteile-der-energieerzeugung-aus-photovoltaikanlagen)
  2. b) oder einen Stromübernahmevertrag, den die Lieferantenanbieten können. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Kaufvertrag, mit dem der Lieferantdirekt beim Erzeuger den erzeugten Strom zu einem frei zwischen den Parteien verhandelten Preis kauft.

Die Option a) gibt es nur für neu gebaute Anlagen, wenn diese nicht in den Genuss einer 50%igen Investitionsprämie aufgrund der Großherzoglichen Verordnung vom 7. April 2022 gekommen sind. Die Option b) ist im Prinzip immer möglich (also auch für bereits bestehende Anlagen).

Die Wahl von Option a) muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Eine spätere Wahl ist nicht möglich und eine Rückkehr in diese Option ebenfalls nicht.

Wenn Sie eine Erzeugeranlage installieren, können Sie zwischen Gesamteinspeisung oder Eigenverbrauchwählen. Eigenverbrauch ist unabhängig vom geschlossenen Vertrag immer möglich.

Beim Eigenverbrauch berechnet der Netzbetreiber für jede Viertelstunde die in das öffentliche Netz eingespeisten und ihm entnommenen Nettowerte (die nach Abzug der selbstverbrauchten Mengen korrigiert werden). Ihr Lieferant stellt Ihnen also nicht Ihren Gesamtverbrauch in Rechnung, sondern verwendet die „korrigierten“ Entnahmedaten und die „korrigierten“ Einspeisedaten für seine Rechnungslegung.

Der selbst verbrauchte Strom bleibt also „lokal“ und wird nicht berechnet; auf diesen sind weder Netzgebühren noch Abgaben oder Steuern zu entrichten.

Allgemein, aber vor allem bei hohen Preisen auf dem Energiemarkt, ist es in den meisten Fällen rentabel, eine Solaranlage zu installieren und seinen Verbrauch in die Zeiten zu verlagern, in denen die Anlage Strom produziert, d. h., wenn die Sonne scheint.

Um den Anteil des selbstverbrauchten Stroms zu steigern, kann man eine lokale Batterieanlage hinzufügen, um die zu viel erzeugte Energie für einen späteren Verbrauch zu speichern, anstelle sie ins Netz einzuspeisen, was mehr Autonomie bedeutet.

Um jedoch bei einem Netzausfall vollständig unabhängig zu werden, müssten Batterien mit einer hohen Kapazität installiert werden, die dem Bedarf einer bestimmten Periode entsprechen. Möglich ist jedoch immer ein System, das den eigenen Bedarf bei einer Netzunterbrechung in Höhe der in der Batterie gespeicherten Mengen deckt. Die wirtschaftliche Rentabilität solcher Installationen muss allerdings von Fall zu Fall ermittelt werden. Für mehr Informationen über mögliche Förderungen und Subventionen besuchen Sie bitte die Seite der „Klima Agence“ www.klima-agence.lu.

Die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber schreiben die Anschlussmöglichkeiten vor sowie die notwendigen Schutzvorrichtungen für die verschiedenen Fälle. Technisch ist der Anschluss immer gleich, ob für Totaleinspeisung oder Selbstverbrauch.

 

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Mein Einkommen erlaubt es mir nicht, in Energieeffizienz zu investieren. was kann ich sonst machen?

Es gibt einige Praktiken, die auf Energieeinsparung im Alltag abzielen. Praktische Tipps zum Einsparen von Strom und Heizenergie finden Sie auf der Webseite der Klima-Agence. Sie können auch, wenn Sie wissen möchten, wie Sie Energie sparen oder Ihre Energiekosten senken können und welche Maßnahmen vom Staat gefördert werden, die kostenlose Hotline der Klima-Agence unter der Nummer 8002 1190 oder Ihren Lieferanten anrufen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Klima-Agence; diese begleitet alle Interessierten bei der Findung von Lösungen, die zu deren nachhaltigen Wohn- und Mobilitätsprojekten passen und auf eine Verbesserung und Senkung des Verbrauchs abzielen. Besuchen Sie hierzu bitte die Webseite, die für Subsidien eingerichtet wurde https://www.klima-agence.lu/de/klimabonus-beihilfen.

Sie können auch auf das Portal der Regierung Guichet.lu gehen und vor allem die Seite besuchen, die sich mit Sanierungshilfen und der Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Wohnung beschäftigt: https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/renovation-transformation/performances-energie.html.

 

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Wo kann ich mich über Maßnahmen in Bezug auf Energieeffizienz in Luxemburg informieren?

Klima-Agence G.I.E. (www.klima-agence.lu), Ihr Lieferant sowie andere Akteure wie Energieberater, Heizungs- und Stromfachleute informieren und beraten Sie auf dem Gebiet der Energieeffizienz. Die von www.oekotopten.lu bereitgestellten Informationen können ebenfalls nützlich sein.

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*Abkürzung des englischen Begriffs „Frequently Asked Questions“ (häufig gestellte Fragen).

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